Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 30.09.1999

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 16.04.1999 - 22 U 174/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,2438
OLG Düsseldorf, 16.04.1999 - 22 U 174/98 (https://dejure.org/1999,2438)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16.04.1999 - 22 U 174/98 (https://dejure.org/1999,2438)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16. April 1999 - 22 U 174/98 (https://dejure.org/1999,2438)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 627 628 631; HOAI § 31
    Art eines Projektsteuerungsvertrages - Honoraranspruch des Architekten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Projektsteuerungsvertrag nach DVP-Modell als Dienstvertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Nochmals: Projektsteuerung als Dienst- oder Werkvertrag? (IBR 1999, 379)

Verfahrensgang

  • LG Wuppertal - 11 O 205/94
  • OLG Düsseldorf, 16.04.1999 - 22 U 174/98

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 3129
  • MDR 2000, 28
  • NZBau 2000, 299 (Ls.)
  • BauR 1999, 1049
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 26.01.1995 - VII ZR 49/94

    Rechtsnatur eines Projektsteuerungsvertrages

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.04.1999 - 22 U 174/98
    bb) Demgegenüber hat der BGH in der bislang einzigen zu dieser Frage veröffentlichten Entscheidung (NJW-RR 1995, 855 = BauR 1995, 572 ) einen Vertrag mit einem an § 31 HOAI orientierten Leistungsinhalt als Dienstvertrag eingestuft.

    Im vorliegenden Fall bestehen sogar noch weniger Anhaltspunkte für die werkvertragliche Qualifizierung als im Fall des BGH (NJW-RR 1995, 855 ).

  • BGH, 22.10.1981 - VII ZR 310/79

    Bauführung des Architekten: Werkvertrag

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.04.1999 - 22 U 174/98
    Denn der die Objektüberwachung durchführende Architekt hat für die Mangelfreiheit und Plangerechtigkeit des Werks einzustehen (BGHZ 82, 100, 105).
  • OLG Düsseldorf, 01.10.1998 - 5 U 182/97
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.04.1999 - 22 U 174/98
    Diese Tätigkeiten sind noch deutlicher dienstvertraglicher Natur (vgl. auch OLG Düsseldorf - 5. Zivilsenat - Urteil vom 1.10.98 - 5 U 182/97 BauR 1999, 284 - Leitsatz).
  • BGH, 09.06.2005 - III ZR 436/04

    Kündigung eines finanzwirtschaftlichen Baubetreuungsvertrages durch den Bauherrn

    Es gibt keinen Gesichtspunkt, wegen dessen der genannte Grundsatz für die - stark auf persönliches Vertrauen ausgerichteten - "Baubetreuungsverträge" zwischen der Klägerin und dem Beklagten nicht gelten soll, nicht anders als etwa für Steuerberatungsverträge (dazu OLG Koblenz NJW 1990, 3153; BB 1993, 2183, 2184) oder auch für Projeksteuerungsverträge, soweit sie als Dienstverträge einzuordnen sind (OLG Düsseldorf NJW 1999, 3129, 3130; vgl. auch BGH, Urteil vom 26. Januar 1995 - VII ZR 49/94 - NJW-RR 1995, 855).
  • OLG Düsseldorf, 23.07.2009 - 24 U 200/08

    Höhe eines Pauschalhonorars bei vorzeitiger Beendigung des Mandats

    Hat der Mandant den Auftrag wirksam vorzeitig gekündigt, so kann der Anwalt grundsätzlich gemäß § 628 Abs. 1 BGB nur den Teil der Vergütung verlangen, der seiner bis zur Kündigung ausgeführten Tätigkeit entspricht (vgl. BGH NJW 1997, 188; NJW 1995, 1954; NJW 1987, 315; NJW 1978, 2304; Senat AGS 2009, 6; OLG Düsseldorf ( 22. ZS) NJW 1999, 3129; (8. ZS) MDR 1985, 845; AnwBl. 1985, 201; AnwBl. 1985, 259; OLG Zweibrücken AGS 1999, 26; Gerold/Schmidt/Madert, a.a.O., § 15 Rdnr. 67; Staudinger/Preis, BGB, 2002, § 628 Rdnr. 20).
  • OLG Naumburg, 11.04.2019 - 2 U 41/18

    Werklohnanspruch aufgrund eines Projektsteuerungsvertrages

    Soweit in der Literatur teilweise allein wegen der Bezugnahme entweder auf das Leistungsbild des § 31 HOAI a.F. (dagegen BGH, Urteil v. 26.01.1995, VII ZR 49/94, BauR 1995, 572, in juris Tz. 22 ff.) oder auf dasjenige des DVP-Modells nach AHO Projektsteuerung/Projektmanagement (dagegen OLG Düsseldorf, Urteil v. 16.04.1999, 22 U 174/98, BauR 1999, 1049, in juris Tz. 41 ff.) auf den Vertragscharakter geschlossen worden ist, folgt der Senat dem nicht.
  • OLG München, 10.01.2001 - 7 U 2115/00

    Beratervertrag aufgrund organisatorischer Eingliederung - fristlose Kündigung bei

    Rechtsprechung und Literatur bejahen eine Übertragung von Diensten aufgrund besonderen Vertrauens u.a. bei Wirtschaftsberatern (vgl. Palandt, a.a.O., § 627, Rdnr. 2; OLG Koblenz, NJW 90, 3153; OLG Düsseldorf, NJW 99, 3129), wobei es nicht darauf ankommt, ob die Dienstleistungen vom Vertragspartner "in Person" oder - im Falle einer Gesellschaft als Vertragspartner - durch deren Repräsentanten ausgeübt wird.
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 30.09.1999 - 22 U 174/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,5398
OLG Hamm, 30.09.1999 - 22 U 174/98 (https://dejure.org/1999,5398)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30.09.1999 - 22 U 174/98 (https://dejure.org/1999,5398)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30. September 1999 - 22 U 174/98 (https://dejure.org/1999,5398)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sittenwidrigkeit; Verbotsgesetz; Prostitution; Mietvertrag; Kaufvertrag; Mietzins; Wegfall der Geschäftsgrundlage

  • Judicialis

    BGB § 134; ; BGB § 138; ; BGB § 242

  • rechtsportal.de

    BGB § 134 § 138 § 242
    Haftung des Verkäufers einer als Bordell genutzten Wohnung

  • ibr-online
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Detmold - 9 O 10/98
  • OLG Hamm, 30.09.1999 - 22 U 174/98
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 04.07.1996 - I ZR 101/94

    "Klimbim"; Neue Nutzung von Rundfunksendungen durch direkte

    Auszug aus OLG Hamm, 30.09.1999 - 22 U 174/98
    Solche sind nämlich sämtliche bei Abschluß eines Vertrages erkennbar gewordene gemeinsame Vorstellungen beider Parteien bzw. die einer Partei, die der anderen erkennbar ist, über das Vorhandensein oder den Fortbestand bestimmter Umstände, sofern der Geschäftswille auch nur einer Partei hierauf aufbaut (BGH NJW 1997, 320, 323).

    Eine Berufung auf die Grundsätze des Wegfalls der Geschäftsgrundlage, die nur dann statthaft ist, wenn dieses zur Vermeidung untragbarer, mit Recht und Gerechtigkeit schlechthin nicht vereinbarer und damit der betroffenen Vertragspartei nicht zumutbarer Folgen unabweisbar erscheint (BGH NJW 1996, 990, 992; NJW 1997, 320, 323), scheidet deshalb aus.

  • BGH, 09.11.1990 - V ZR 194/89

    Ausübung des Ermessens bei Zulassung verspätet angetretenen Zeugenbeweises

    Auszug aus OLG Hamm, 30.09.1999 - 22 U 174/98
    Daß schließlich die Beklagte im Vertrag erklärte, sie sichere zu, daß ihr keine Mängel bekannt seien, stellt keine Zusicherung im Rechtssinne dar (vgl. BGH NJW 1991, 1181).
  • BGH, 24.11.1995 - V ZR 164/94

    Keine Anpassung von DDR-Grundstückskaufverträgen wegen Wertsteigerung

    Auszug aus OLG Hamm, 30.09.1999 - 22 U 174/98
    Eine Berufung auf die Grundsätze des Wegfalls der Geschäftsgrundlage, die nur dann statthaft ist, wenn dieses zur Vermeidung untragbarer, mit Recht und Gerechtigkeit schlechthin nicht vereinbarer und damit der betroffenen Vertragspartei nicht zumutbarer Folgen unabweisbar erscheint (BGH NJW 1996, 990, 992; NJW 1997, 320, 323), scheidet deshalb aus.
  • BGH, 30.11.1990 - V ZR 91/89

    Angaben über Wohnfläche; Begriff der Wohnfläche

    Auszug aus OLG Hamm, 30.09.1999 - 22 U 174/98
    Für eine solche ist erforderlich, daß der Verkäufer die Gewähr für das Vorhandensein der Eigenschaft übernimmt und zu erkennen gegeben hat, er wolle für alle Folgen des Fehlens verschuldensunabhängig einstehen (vgl. BGH NJW 1991, 912).
  • BGH, 08.04.1994 - V ZR 178/92

    Offenbarungspflicht des Hausverkäufers hinsichtlich ohne weiteres erkennbarer

    Auszug aus OLG Hamm, 30.09.1999 - 22 U 174/98
    Die gerügten Mängel waren aber einer Besichtigung zugänglich bzw. ansonsten ohne weiteres erkennbar, so daß eine Offenbarungspflicht von vornherein entfiel (BGH NJW-RR 1994, 907), jedenfalls ist eine Kenntnis der Beklagten von den Mängeln im Sinne einer Arglist nicht nachgewiesen.
  • BGH, 08.01.1975 - VIII ZR 126/73

    Bordellpacht

    Auszug aus OLG Hamm, 30.09.1999 - 22 U 174/98
    Sie sind vielmehr wirksam, wenn der Betrieb des Bordells nach § 180 a StGB straffrei ist und das Entgelt nicht in einem auffälligen Mißverhältnis zum Wert der Leistung steht (BGH NJW 1975, 638; Palandt-Heinrichs, BGB, 58. Aufl., § 138 Rdnr. 52).
  • BGH, 08.06.1983 - VIII ZR 77/82

    Wirksamkeit eines nur durch Verletzung von Einfuhrvorschriften erfüllbaren

    Auszug aus OLG Hamm, 30.09.1999 - 22 U 174/98
    So ist auch ein zwischen einem inländischen Verkäufer und einem inländischen Käufer abgeschlossener Kaufvertrag, den der Verkäufer nur nach Beschaffung der Ware aus dem Ausland unter Verletzung von Einfuhrvorschriften des Außenwirtschaftsgesetzes erfüllen könnte, nicht wegen Verstoßes gegen ein gesetzliches Verbot nichtig, wenn die Einfuhr nicht Gegenstand oder Bestandteil der Vertragsleistung ist (BGH NJW 1983, 2873).
  • BGH, 17.04.1970 - I ZR 124/68

    Rechtliche Bewertung der Einnahmen aus Zimmervermietung an Prostituierte -

    Auszug aus OLG Hamm, 30.09.1999 - 22 U 174/98
    Daß Mietverhältnisse mit Prostituierten nicht ohne weiteres sittenwidrig sind, ergibt sich aus BGH NJW 1970, 1179.
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